Erste Staatsprüfungen
Ablauf bei der Anmeldung und der Zulassung zur 1. Staatsprüfung
- Anmeldung zur 1. Staatsprüfung entsprechend des Terminplanes vom Landesprüfungsamtes , wobei zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung noch nicht erfüllt sein müssen
- Auf der Basis der beim Landesprüfungsamt eingegangenen Anmeldungen werden vom Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter die Leistungsnachweise für die Zulassung erstellt und an das Landesprüfungsamt geschickt. Dies erfolgt 2- 3 Tage vor dem 1. Zulassungstermin. Auch hier gilt, dass nur die Module erfasst werden, die im Löwenportal verbucht wurden. D.h. es sollte unbedingt die Nachbuchung aller noch nicht verbuchten Leistungen bei den zuständigen Prüfungsämtern veranlasst werden. Wenn dies nicht in dem angestrebten Zeitraum möglich sein sollte, dann können die Leistungen unter Verwendung der entsprechenden Modulscheine im Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter verbucht werden.
- Das Landeprüfungsamt prüft bei der Zulassung, ob die notwendige Anzahl an Leistungspunkten erreicht wurde. Dabei zählen die Leistungspunkte für die wissenschaftliche Hausarbeit nicht mit. Die wissenschaftliche Hausarbeit muss zum Zeitpunkt der Zulassung abgegeben worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann erfolgt die Zulassung. Wenn noch nicht alle Module nachgewiesen werden konnten, dann kann ein Antrag auf Nachreichung der fehlenden Module gestellt werden. Es dürfen maximal 20 Leistungpunkte fehlen. Die fehlende Module sind innerhalb eines Jahres nachzureichen, wobei der dann neue Leistungsnachweis beim Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter abzuholen ist und dem Landesprüfungsamt vorzulegen ist. Ab dem Sommersemester 2018 dürfen pro Fach nur noch maximal 5 Leistungspunkte fehlen.
Informationen zur Ersten Staatsprüfung vom Landesprüfungsamt
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