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Zentrum für Lehrer*innenbildung
Praktikumsbüro für Lehrämter
Telefon: 0345-5521785
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Raum 306
Dachritzstr. 12
06108 Halle
Sprechzeiten:
Di 10-12 Uhr
Do 13-15 Uhr
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität
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Praktikumsbüro für Lehrämter
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Aktuelles zu den Praxisphasen
Angepasste Fristen
Ab dem Sommersemester 2024 ändern sich folgende Fristen im PLASA-Portal bzw. bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen:
- Frist zur Kontaktaufnahme mit den Schulen:
25.05. bis 20.06. / 25.11. bis 20.12. - Öffnung der Praktikumsbörse:
01.06 bis 15.06. / 01.12 bis 15.12. - Frist zur Dateneintragung (externes Praktikum):
bis 20.06. / 20.12.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Änderungen in den Leitfäden und Handreichungen. Alle Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Praktikumsbüros.
Schulpraktikum und Tätigkeit als Vertretungslehrkraft
Wenn Sie als Vertretungslehrkraft an einer Schule arbeiten, empfehlen wir Ihnen dringend, das Praktikum an einer Schule zu absolvieren, an der sie nicht angestellt sind. Studierende sollten die Chance haben, ausschließlich in ihrer Rolle als Praktikant*in agieren zu können.
Dennoch ist es Studierenden ab dem Sommersemester 2024 grundsätzlich gestattet, das Beobachtungs- oder das Schulpraktikum auch an Schulen zu absolvieren, an denen sie als Vertretungslehrkräfte arbeiten. Dies ist jedoch an besondere Bedingungen geknüpft:
- Die für das betreute Praktikum zu leistenden Hospitationsstunden und mentorierten Unterrichtsstunden müssen klar von den Stunden als eigenverantwortliche Vertretungslehrkraft getrennt werden.
- Die Vorgaben des Praktikums – insbesondere die Betreuung der Studierenden und die Hospitation der studentischen Unterrichtsstunden durch fachlich geeignete Mentor*innen – muss durch die Schule gewährleistet werden.
- Die Schule bestätigt auf der Praktikumsbescheinigung, dass die unter 1. und 2. genannten Punkte eingehalten wurden.
- Die Studierenden haben kein Anspruch darauf, über das PLASA-Portal an die Schule vermittelt zu werden, an der sie als Vertretungslehrkraft arbeiten. Sie können diese Schule zwar als Wunschschule auswählen, aber haben durch ihre Angestelltentätigkeit keinen Vorrang bei der Vermittlung. Die Schulen haben auch kein Anrecht darauf, bestimmte Studierende zugewiesen zu bekommen.
Für den Fall, dass Studierende als Vertretungslehrkraft arbeiten, ihr Praktikum aber an einer anderen Schule absolvieren, ruht das Angestelltenverhältnis in dieser Zeit. Das Praktikum hat Vorrang gegenüber anderen Tätigkeiten. Dies ist auch so mit dem Ministerium für Bildung vereinbart. Klären Sie dies frühzeitig mit der Schule, an der Sie als Vertretungslehrkraft tätig sind, und ggf. mit dem Landesschulamt als Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Änderungen in den Leitfäden und Handreichungen. Benutzen Sie bitte ab sofort nur noch die angepassten Praktikumsbescheinigungen. Alle Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Praktikumsbüros.
Archiv
In diesem Archiv finden Sie chronologisch geordnet alle Informationen, die in der Vergangenheit unter "aktuelles" veröffentlicht wurden.