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Ordnungen / Empfehlungen
Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen
für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO)
Gültige Version für alle Lehramtsstudierende, die in der PO=107 (Prüfungsordnung vom Wintersemester 2007) eingeschrieben sind
Verordnung über die ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO – allg. bild. Schulen) Vom 26. März 2008
Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter.pdf
(535,6 KB) vom 24.04.2018
Wenn es Widersprüche zu den fachspezifischen Ordnungen geben sollte, dann gilt immer die 1. LPVO - Allg. bild. Schulen.
Letzte Änderung der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (Oktober 2021)
jlr-Lehr1StPrVST2008V7P3
(externe Datei)
Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.07.2016
16_08_01.pdf
(externe Datei)
Zweite Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom14.06.2017
17_05_01.pdf
(externe Datei)
Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 11.01.2018
18_01_01.pdf
(externe Datei)
Dritte Ordnung zur Änderung der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 31.01.2018
18_08_01.pdf
(externe Datei)
Änderungen in der 1.LPVO gegenüber der Rahmen- und Studienordnung
In der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen- Anhalt (1. LPVO - Allg. bild. Sch.) wurde die Wichtung zwischen der Modulfachnote und der Note der 1.Staatsprüfung für die meisten Fächer geändert. Die Modulfachnote geht jetzt mit 60% (Faktor 6) und die Prüfungsnote geht mit 40% (Faktor 4) in Berechnung der Note für das entsprechenden Fach ein. Nur bei den Fächern Kunst, Musik und Sport bleiben die ursprünglichen Faktoren erhalten.
Ordnung für die Durchführung der lehramtsspezifischen Praktika in den modularisierten Studiengängen für Lehrämter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
09_13_01.pdf
(externe Datei)
Fachspezifische Bestimmungen (Ordnungen)
für den Studiengang im Lehramt an Grundschulen:
Deutsch,
Mathematik,
Englisch,
Ethik,
Evangelische Religion,
Gestalten,
Katholische Religion,
Musik,
Sachunterricht,
Sport
für den Studiengang im Lehramt an Föderschulen:
Die Fachspezifischen Bestimmungen und die Änderungsordung für das Studienfach Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen finden Sie hier.
für die Studiengänge im Lehramt an Sekundarschulen:
Astronomie (Ergänzungsfach),
Biologie,
Chemie,
Deutsch,
Deutsch als Zweitsprache(Ergänzungsfach),
Englisch,
Ethik,
Evangelische Religion,
Französisch,
Geographie,
Geschichte,
Hauswirtschaft (berufsbegleitendes Ergänzungsfach),
Informatik (Erweiterungsfach),
Katholische Religion,
Kunst (Angebot der Burg Halle),
Mathematik,
Musik,
Physik,
Russisch,
Sozialkunde,
Sport
für die Studiengänge im Lehramt an Gymnasien:
Astronomie (Ergänzungsfach),
Biologie,
Chemie,
Deutsch,
Deutsch als Zweitsprache(Ergänzungsfach),
Englisch,
Ethik,
Evangelische Religion,
Französisch,
Geographie,
Geschichte,
Griechisch,
Informatik,
Italienisch,
Katholische Religion,
Kunst (Angebot der Burg Halle),
Latein,
Liturgische Musik,
Mathematik,
Musik,
Philosophie,
Physik,
Psychologie (berufsbegleitendes Ergänzungsfach),
Russisch,
Sozialkunde,
Spanisch,
Sport
für alle Lehrämter:
Pädagogik
Pädagogische Psychologie
KMK-Beschluss "Ländergemeinsame inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung"
KMKBeschluss.pdf
(199,8 KB) vom 02.02.2009
Empfehlungen zum adäquaten Nachweis der Schulpraxis bei Berufungen im Bereich der Lehrerbildung
Adäquater Nachweis.Schulpraxis.pdf
(115,7 KB) vom 26.04.2018