Kontakt
Auslandsmobilität im Lehramtsstudium
Telefon: +493455521743
Telefon: +493455521739
Telefon: +493455523898 (Peer-Beratung durch Returnees)
ausland@zlb.uni-halle.de
Raum 226 und 207
Dachritzstr. 12
06108 Halle
Sprechzeiten:
Dienstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und nach Vereinbarung
Beratung durch Returnees:
Dienstag 10-12 Uhr und Donnerstag 13-15 Uhr
Im Ausland studieren
Überblick
Einleitung
Den Lehramtsstudierenden aller Studiengänge und Fächerkombinationen stehen die Möglichkeit offen, für ein Semester oder länger an einer ausländischen Hochschule zu studieren. Für Lehramtsstudierende verbinden sich dabei auf elegante Art der Aufbau interkultureller Kompetenz und die Fortführung des Studiums.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, wie Sie ein solches Vorhaben gestalten und planen können. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, die Informations- und Beratungsangebote des International Office der Uni Halle und des Zentrums für Lehrer*innenbildung zu nutzen. Konsultieren Sie bitte auch die Fachvertreter*innen Ihrer studierten Fächer bzw. Wissenschaftsgebiete, damit die Anerkennung der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen von Anfang an gewährleistet ist.
Voraussetzungen
- Sie sind als Student*in in einem der Lehramtsstudiengänge der Uni Halle immatrikuliert und befinden sich mindestens im dritten Semester.
- Sie besitzen Sprachkenntnisse in der Landessprache, welches für das Studium an der ausländischen Hochschule notwendig sind.
- Sie können und möchten längere Zeit im Ausland verbringen, dort studieren und leben.
- Hinweis: Bei Fragen zur Kinderbetreuung und besonderen Leistungen für Personen mit Einschränkungen bzw. gesonderten Bedarfen sprechen Sie uns bitte gezielt an. Grundsätzlich sind das keine Hinderungsgründe für ein Studium im Ausland.
Planung
Wir empfehlen mindestens 1 Jahr vor Ihrem Studium an einer ausländischen Hochschule mit den Planungen zu beginnen.
- Welches Land bzw. welche Hochschule kommt in Frage?
- Ist Ihre Wunschhochschule vielleicht schon unter unseren Kontakten vertreten? Schauen Sie beim International Office nach.
- Welcher Zeitraum kommt für ihren Auslandsaufenthalt infrage? (Fördermittel sind an Mindestdauer geknüpft)
- Beachten Sie die Termine für Fördermöglichkeiten in ihrem Zielland. Oft gibt es auch für Förder- und Stipendienprogramme nur einen oder zwei jährliche Bewerbungstermine - behalten Sie diese frühzeitig im Blick.
- Treten Sie mit dem International Office, dem Zentrum für Lehrer*innenbildung und den Fachvertreter*innen in Kontakt.
- Folgen Sie dem Bewerbungsverfahren (strukturiertes Verfahren bei bestehenden Kooperationen mit Erasmus-Vertrag zwischen Uni Halle und ausländischen Hochschulen).
- Behalten Sie die Termine für Fördermöglichkeiten im Blick (Infoveranstaltungen, Ausschreibungstermine und Bewerbungsschluss).
- Versuchen Sie zu erfahren, welche Veranstaltungen Sie belegen und auch mit einem Leistungsnachweis abschließen können und fragen Sie an der Uni Halle bei Ihren Fachvertreter*innen nach der Anerkennung.
- Organisieren Sie parallel den Aufenthalt vor Ort und Ihre Abwesenheit in Halle.
Finanzierung
Beginnen Sie Ihre Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Beratungsgespräch im International Office der Uni Halle.
Für einen schnellen Überblick haben wir Ihnen eine Übersicht häufig genutzter Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Erasmus+
Für Auslandssemester an Universitäten und Hochschulen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei greift das Erasmus+ Programm. Weitere Hinweise finden Sie auf der Erasmus-Seite des International Office.
PROMOS
Über das PROMOSprogramm der Uni Halle können Studierende bei einem Auslandssemester in Ländern weltweit gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie beim International Office.
DAAD Go East
Das Go East-Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ist eine Fördermöglichkeit für Studienaufenthalte an Hochschulen und Universitäten in Mittel-, Süd- und Osteuropa (u.a. GUS und Russland). Die genauen Programmrichtlinien erfahren Sie beim International Office und DAAD .
Auslands-BAföG
Außerdem kann Ihnen in vielen Fällen Auslands-BAföG zustehen. Sollten Sie im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben, kann sich dies aufgrund einer unterschiedlichen Bemessungsgrundlage im Ausland ändern. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrer zuständigen BAföG-Stelle. Beachten Sie bitte, dass Aufenthalte erst ab einer Dauer von 3 Monaten gefördert werden.