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Auslandsmobilität im Lehramtsstudium
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Telefon: +493455523898 (Peer-Beratung durch Returnees)
ausland@zlb.uni-halle.de
Raum 226 und 207
Dachritzstr. 12
06108 Halle
Sprechzeiten:
Dienstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und nach Vereinbarung
Beratung durch Returnees:
Dienstag 10-12 Uhr und Donnerstag 13-15 Uhr
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Übersicht
- Aufenthaltsgenehmigung (Visum)
- DAAD geförderte Aufenthalte - Bewerbungsfrist im Programm Lehramt.International
- Beurlaubung bzw. Urlaubssemester
- Brexit (u. a. Fragen zu Aufenthalt, Erasmus+Förderung)
- Erasmus+Förderung während Fremdsprachenassistenz
- Erasmus+ Learning Agreement
- Erasmus+ In welchen Ländern erfolgt eine Eramus+ Förderung?
- Erasmus+ Höhe der Förderung während eines Praktikums
- Praktikumszeitraum verändern/ verlängern (Schulpraktikum)
- Versicherungen bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten
- Wo kann ich wohnen? Unterkunft, WG-Zimmer oder Wohnung im Ausland
Aufenthaltsgenehmigung (Visum)
Für Ihren Aufenthalt als Student*in und/oder Praktikant*in gelten je nach Land verschiedene Vorschriften. Hier haben wir grundsätzliche Fakten für Praktikant*innen zusammengestellt. Studienaufenthalte sind für gewöhnlich länger, aber häufig durch entsprechende Studiumsvisa abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen aber ein Gespräch im ZLB, im International Office (und ggf. den Kontakt mit der diplomatischen Vertretung des Landes, in dem Sie sich zukünftig für Praktika oder Studium aufhalten wollen).
- Schengenraum: Praktikumsaufenthalte bis zu 90 Tagen Dauer sind visumsfreie Aufenthalte. Zur Ein- und Ausreise genügt der (Reise-)Pass. Hierzu zählen fast alle Länder Europas und z.T. deren Überseegebiete.
- Länder mit visumsfreier Einreise aus dem Schengenraum: Praktikumsaufenthalte bis 90 Tage Dauer sind in den meisten Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik und Ozeaniens sowie Australien und Neuseeland möglich.
- Länder mit besonderen Einreisemodalitäten und/oder Visumspflicht: Die Einreise zum Zweck eines studienbezogenen Aufenthalts unterliegt besonderen Regeln in China, Indien, Russland, fast allen Ländern Afrikas, Asiens, des Mittleren und Nahen Ostens, den Vereinigten Staaten (USA) und Kanada. In manchen ist der Erhalt des Visums für einen Praktikumsaufenthalt nur über eine sog. Entsende- oder Mittlerorganisation möglich (bspw. USA). Wir beraten Sie hierzu gern.
DAAD geförderte Aufenthalte - Bewerbungsfrist im Programm Lehramt.International
Entgegen der auf den Flyern veröffentlichten Information ist der DAAD dazu übergegangen, feste Bewerbungsfristen festzulegen. Es gilt also nicht mehr das rollende Verfahren, bei dem sich Interessent*innen bis zu einem Monat vor Beginn des Praktikums bewerben konnten!
Aktueller Bewerbungszeitraum:
Vom 01.06. bis 30.06. für Praktika, die vom 01.09. bis 01.12. beginnen (entscheidend ist der Beginn des Aufenthalts, nicht die Dauer oder das Ende).
DAAD Familienleistungen
Stipendiat*innen des DAAD, welche während ihres Auslandaufenthaltes in Begleitung ihres*r Ehepartner*in, eingetragenede*n Lebenspartner*in und/oder eigene Kinder betreuen, können folgende Leistungen des DAAD beantragen:
- Kinderzulage
- monatlich in Höhe von 400€ für das erste begleitende Kind unter 18 Jahren, jedes weitere 100€
- Kinderbetreuungskosten
- monatlich bis zu 1.200€ für nachweisbare Betreuung von Kindern unter 12 Jahren
- Verheiratetenzuschlag
- monatlich 200€ für begleitende Ehepartner*innen und eingetragene Lebenspartner*innen
- Reisekostenzuschuss
- länderspezifische Bezuschussung von Reisekosten für begleitende Ehepartner*innen und eingetragene Lebenspartner*innen und für Kinder von 2-18 Jahren (bei Kindern unter 2 Jahren ist der Reisezeitpunkt entscheidend)
- Für die Erstattung der Kosten ist die Vorlage der Belege zwingend erforderlich.
- Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Begleitende Ehepartner*innen, eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder erhalten einen Versicherungsschutz.
- Eine Unfallversicherung begleitender Kinder wird jedoch nicht angeboten.
Beurlaubung bzw. Urlaubssemester
Nicht für jeden Aufenthalt im Ausland ist eine Beurlaubung an der Uni Halle nötig und sinnvoll.
1) Wenn Sie kürzer als 6 Monate ins Ausland gehen, brauchen Sie sich nicht beurlauben.
2) Bei Auslandsaufenthalten, die 6 Monate oder länger dauern, empfehlen wir eine Beurlaubung.
Bitte beachten Sie:
a) Während der Beurlaubung können Sie KEINE Studien- oder Prüfungsleistungen absolvieren. Einzig die Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland absolviert haben, sind davon ausgenommen.
b) Die Beurlaubung muss innerhalb des Rückmeldezeitraums beantragt werden. Eine nachträgliche oder verspätete Beurlaubung ist nicht möglich. Näheres dazu auf den Seiten des Imma-Amtes/ SSC.
Brexit (u. a. Fragen zu Aufenthalt, Erasmus+Förderung)
Für alle Fragen zum Brexit haben wir eine eigene Seite mit aktuellen Informationen zusammengestellt. Sie finden unsere Brexit-Seite über diesen Link.
Erasmus+Förderung während Fremdsprachenassistenz
Gegenwärtig kann die Bezahlung als Fremdsprachenassistent*in mit einer Erasmus+Förderung kombiniert werden.
Es gelten die üblichen Erasmus+Bedingungen:
- Beantragung der Erasmus+Förderung spätestens 1 Monat vor Beginn des Förderzeitraums
- Fristgerechte Einreichung des unterschriebenen Learning Agreements (Unterschriftsparteien: Fremdsprachenassistent*in, päd. Einrichtung, ZLB Praktikumsbüro)
- Vollzeitpraktikum an der Praktikumseinrichtungen (35h/ Woche)
Erasmus+ Learning Agreement
Das Learning Agreement von Erasmus+ geförderten Auslandspraktika regelt:
- Zeitraum und Arbeitsort für Ihr Praktikum
- wer die Ansprechpartner während des Praktikums sind
- die Arbeitsaufgaben und Sprachanforderungen während des Praktikums
- die wöchentliche Arbeitszeit (regulär 35h/ Woche)
- die Versicherung der Praktikant*innen
Das Learning Agreement gestalten alle drei beteiligten Parteien (Student*in, päd. Einrichtung und ZLB der Uni Halle) gemeinsam aus. So herrscht von Beginn an Klarheit über die Aufgaben während Ihres Praktikums und wir können die Anrechnung als AuPP bzw. Schulpraktikum I oder II gewährleisten.
Mehr zum Learning Agreement auf der Seite des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalt an der OVGU .
Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen zum Learning Agreement an.
Erasmus+ In welchen Ländern erfolgt eine Eramus+ Förderung?
Länderübersicht Erasmus Europa (Teilnehmende Länder dunkelblau)
Eine Praktikumsförderung über Erasmus+ ist momentan in folgenden Regionen und Ländern verfügbar:
Europa:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Großbritannien), Zypern
Karte_Erasmus_weltweit_2019_03
Überseeische Länder, Hoheitsgebiete (OCT) und Gebiete in äußerster Randlage (OMR), die für einen Erasmus+geförderten Aufenthalt in Frage kommen:
1. Anguilla (UK) 2. Aruba (NL) 3. Bermuda (UK) 4. Bonaire (NL) 5. Britisches Antarktis-Territorium (UK) 6. Britisches Territorium im Indischen Ozean (UK) 7. Britische Jungferninseln (UK) 8. Caymaninseln (UK) 9. Curação (NL) 10. Falklandinseln (UK) 11. Französisch Polynesien (FR) 12. Französischen Süd- und Antarktisgebiete (FR) 13. Grönland (DK) 14. Montserrat (UK) 15. Neukaledonien (FR) 16. Pitcairn (UK) 17. Saba (NL) 18. Saint-Barthélemy (FR) 19. Sint Eustatius (NL) 20. Sint Maarten (NL) 21. Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln (UK) 22. St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha (UK) 23. Saint-Pierre-et-Miquelon (FR) 24. Turks- und Caicosinseln (UK) 25. Wallis und Futuna (FR)
Erasmus+ Höhe der Förderung während eines Praktikums
Die Höhe der Förderung bei Erasmus+ richtet sich nach Ländergruppen. Es gibt 3 Ländergruppen:
- Gruppe 1: Großbritannien (UK), Dänemark, Finnland, Island, Irland, , Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - monatlich 520 €
- Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - monatlich 460 €
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn - monatlich 400 €
Praktikumszeitraum verändern/ verlängern (Schulpraktikum)
Sollte Ihr Praktikumszeitraum von den eigentlichen Zeitfenstern (Februar-April, Juli-Oktober) für ein Schulpraktikum abweichen, melden Sie sich bitte im Praktikumsbüro und beantragen Sie im Vorhinein die Verschiebung des Praktikumszeitraums.
Ohne diesen Schritt können Praktika, die außerhalb des vorgesehenen Zeitfensters stattfinden, nicht als Schulpraktikum anerkannt und gewertet werden.
Versicherungen bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten
Grundsätzlich wird bei der Versicherung zwischen Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung unterschieden.
Für jede Versicherungsart gibt es andere Regelungen im Ausland über die Sie sich am besten bei einem Beratungsgespräch im ZLB und International Office informieren.
Verkürzt lassen sich aber folgende Aussagen machen:
- Krankenversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Zeit Ihres Aufenthalts. Beachten Sie, dass die meisten Reise-Auslandskrankenversicherungen nicht greifen, sobald Sie sich für die Durchführung eines Praktikums im Ausland aufhalten - also nicht als Tourist*in/Reisende*r unterwegs sind. Bei Aufenthalten in den Ländern Europas sind medizinische Behandlungen und Leistungen über das EHIC-System abgedeckt - häufig müssen Sie als Versicherte*r aber das Geld für die Behandlung verauslagen und können es sich erstatten lassen.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung: Häufig besteht für Studierende, die eine Förderung (u.a. Erasmus+, DAAD, Schulwärts) bekommen, die Möglichkeit, in einer Gruppenversicherung preiswert den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu buchen. Auch wenn Sie keine Förderung erhalten ist der Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt notwendig. Gehen Sie nicht ohne Versicherungsschutz ins Ausland, um dort eine Art Berufstätigkeit (Praktikum) auszuüben. Die ausländischen Praktikums- und Studieneinrichtungen bieten für gewöhnlich keine Versicherung an. Im Schadensfall können also extrem hohe Kosten auf Sie zukommen (inkl. des zweifelhaften "Vergnügens" einen solchen Fall im Ausland ohne professionelle Unterstützung regulieren zu müssen).
Wo kann ich wohnen? Unterkunft, WG-Zimmer oder Wohnung im Ausland
Zimmer oder Wohnungen für Praktika- bzw. Studierendenaufenthalte sind für Einzelpersonen mit großer Sicherheit zu finden.
Versuchen Sie,
- die Praktikumseinrichtung, an der Sie arbeiten werden, um Hilfe bei der Wohnungssuche zu bitten
- die Beratungsstrukturen der Uni, an der Sie ein Semester verbringen wollen, zu nutzen
- Freund*innen, Bekannte, Kolleg*innen um Hilfe zu bitten
- nach entsprechenden Angeboten online zu suchen.
Folgende Datenbanken bzw. kommerzielle Vermittler könnten ein Zimmer für Sie im Angebot haben. Die Auflistung erfolgt nur als Hilfestellung für Studierende und ist nicht Ausdruck einer geschäftlichen Verbindung zwischen ZLB bzw. Uni Halle und dem jeweiligen Anbieter.
Studenten-WG: Zimmer für Studierende in einigen Ländern (u.a. USA, Russland, Südafrika) www.studenten-wg.de
Student.com: Studentisches Wohnen weltweit (400 Städte), www.student.com
Uniplaces: Zimmer und Wohnungen für Studierende in Europa, www.uniplaces.com